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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt wichtige Informationen für Eltern und Jugendliche heraus.

smartphoneAuch an unserer Schule nutzen viele Schülerinnen und Schüler auf ihrem Smartphone das Medium WhatsApp. In einigen Klassen haben sich auch Eltern in einer WhatsApp-Gruppe zusammengeschlossen und tauschen über dieses Medium Informationen aus. Bei den Kindern und Jugendlichen beobachten wir, dass es leider auch zu unerfreulichen Vorfällen kommt. Streitereien und Beleidigungen werden über WhatsApp ausgetauscht und können dann auf Seiten des so beleidigten Kindes als Mobbing empfunden werden.

Im Dezember 2017 gab es an unserer Schule deshalb einen Elternabend zum Thema. Wir hatten das Kommissariat Vorbeugung hier zu Gast. Die Eltern wurden umfassend zum Thema Cyber-Mobbing informiert und konnten über ihre Fragen und Sorgen mit einem Fachmann sprechen. Einer der wichtigsten Hinweise der Polizei an diesem Abend war es, die eigenen Kinder bei der Nutzung der digitalen Medien nicht allein zu lassen. Eltern sollten regelmäßig mit ihren Kindern über Erfahrungen im Umgang mit den sozialen Medien sprechen.

In diesem Zusammenhang erscheint es uns wichtig, Sie als Erziehungsberechtigte darüber aufzuklären, dass seit August 2016 für die Nutzung von WhatsApp ein Mindestalter von 13 Jahren  vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler unter 13 Jahren Whatsapp nicht nutzten dürfen. Tun sie es doch, sind die Eltern dafür verantwortlich, denn sie müssen im Namen ihres Kindes den Nutzungsbedingungen zustimmen (EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG).

Ab Ende Mai 2018 gibt es eine EU-weite Verschärfung hinsichtlich des Mindestalters. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sieht vor, dass unter anderem die Nutzung von Internetdiensten und Plattformen wie Beispielsweise Facebook, WhatsApp, Snapchat, YouTube und Co. für unter 16-Jährige nur mit elterlicher Zustimmung erlaubt. Für alle Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe ist der Gründer der Gruppe rechtlich verantwortlich. Bei Cyber-Mobbing über WhatsApp und andere soziale Medien steht also nicht die Schule in der Verantwortung, sondern das Gruppenmitglied oder der Gruppengründer. Hier sollte in schweren Fällen die Polizei zu Rate gezogen werden.

Wer weitere Informationen sucht, wird auf der Website http://www.klicksafe.de/ zu vielen Fragen umfassendes Material finden.

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